Mitgliedschaft in der Ortsgruppe Pfullendorf
Mitglied in der DLRG Ortsgruppe Pfullendorf kann man von Geburt an werden. Mit dem Eintritt in die Ortsgruppe erkennst Du die Satzung des Landesverbandes Württemberg e.V. an sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.
Deine Mitgliedschaft besteht immer bis 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Kündigung ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss bis zum 31.10. in Schriftform (Kündigungsschreiben, Brief, Email) eingegangen sein. Dazu kann auch unser Kontaktformular genutzt werden oder Du schreibst eine Email an finanzen(at)pfullendorf.dlrg.de
Die Ortsgruppe Pfullendorf erhebt von ihren Mitgliedern ab dem Beitragsjahr 2025 die folgenden Mitgliedsbeiträge:
| Mitgliedschaft | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Jahresbeitrag Kinder & Jugendliche (bis 18 Jahre) | 47,00 € |
| Jahresbeitrag Erwachsene (ab 18 Jahre) | 52,00 € |
| Jahresbeitrag Familie* | 104,00 € |
* Eine Familienmitgliedschaft umfasst eine Familie ersten Grades und besteht aus einem oder zwei Erwachsenen (Erziehungsberechtigten) sowie deren leiblichen, adoptierten oder rechtlich gleichgestellten Kindern unter 18 Jahren, sofern alle Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben und ein einheitlicher Beitragszahler besteht.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres geht die Mitgliedschaft des Kindes automatisch in eine Einzelmitgliedschaft für Erwachsene über.
Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft:
- Der Mitgliedsbeitrag zur DLRG OG Pfullendorf wird unabhängig vom Eintrittszeitpunkt unterjährig in voller Höhe fällig, da wir ausschließlich mit Jahresbeiträgen arbeiten.
- Der Mitgliedsbeitrag ist nach § 10b, Abs. 1 Satz 2 EStG (Einkommensteuergesetz) bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe abzugsfähig. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir keine Steuerberatung übernehmen und keine Aussagen über die steuerlichen Auswirkungen treffen können. Eine Haftung wird nicht übernommen.



